Gildenregeln
Anforderungen
an eine Gilde / Orden / etc:
1. Eine
Gilde muß mindestens 4 Gründungsmitglieder haben! Einer von
ihnen muß als Gildenoberhaupt bestimmt sein.
2.
Eine Gilde braucht eine ausgearbeitete Gildensatzung in schriftlicher Form.
Diese muß auch Nicht-Gildenmitgliedern zugänglich sein (siehe
Punkt 6.) Die Satzung sollte verschiedene Punkte enthalten:
Rechte
einer Gilde / Ordens / etc:
1. Eine
Gilde darf sich ein Erkennungzeichen wählen das vom Staff in ausreichender
Menge bei entsprechendem Preis zur Verfügung gestellt wird. Dies kann
ein eigens gefärbter (nur normale Farben) und umbenannter Gegenstand
sein der keine, über einen normalen Gegenstand gleicher Art hinausgehenden,
weiteren Eigenschaften hat. Z..B. Stäbe, Umhänge, Hüte,
Schärpen.
2. Eine
Gilde hat Anrecht auf einen eigenen Vendoren, einen Stallburschen, bis
zu 4 Wachen und bis zu 4 NPCs (ohne weitere Funktion) aber niemals mehr
als die Gilde Mitglieder hat. Diese können zu normalen Preisen gemietet
werden.
3. Eine
Gilde darf sich einen eigenen Nutz/Kräutergarten anlegen lassen wenn
dies die Ausrichtung der Gilde unterstreicht. Dabei dürfen maximal
20 Nutzplanzen oder 10 Reagentienpflanzen verteilt werden, niemals aber
beides. So kann eine Magiergilde sich einen Kräutergarten mit 10 Reagentien
anpflanzen lassen und eine Handelsgilde sich ein kleines Feld mit 20 Flachspflanzen
bauen - eine reine Kriegergilde dagegen wird leer ausgehen, hier reicht
auch nicht aus dass sich auch Handwerker anschließen können.
4. Eine
Gilde darf sich ein Tiergehebe mit bis zu 10 freilaufenden Tieren halten.
Dies können Nutztiere wie Schafe und Kühe sein - aber auch Pferde
für die Mitglieder